25.02.2002, 10:40 Uhr MESZAd-hoc-Mitteilung

QSC konzentriert Börsennotierung auf Frankfurt: Freiwilliges Delisting von der NASDAQ

Köln, 25. Februar 2002. Die QSC AG, professioneller DSL-Anbieter in Deutschland, plant die bisher parallelen Börsennotierungen am Frankfurter Neuen Markt und an der US-amerikanischen NASDAQ zukünftig ausschließlich auf den deutschen Markt zu konzentrieren. Zu diesem Zweck beabsichtigt das Unternehmen die Börsenzulassung in den USA freiwillig zurückzuziehen. Das Delisting wird voraussichtlich mit Börsenschluss am 2. April 2002 durchgeführt. Seit dem Börsengang im April 2000 werden die Aktien der QSC AG in Form sogenannter American Depositary Shares (ADS) an der NASDAQ unter dem Kürzel QSCG notiert. Dabei entspricht ein ADS zwei Namens-Stammaktien.

Der Aufwand für die Aufrechterhaltung der NASDAQ-Notierung steht in keinem günstigen Verhältnis zu dem äußerst geringen Handelsvolumen in den USA. Im Durchschnitt des vierten Quartals 2001 konzentrierten sich rund 97 Prozent des Handels in QSC-Aktien auf den Börsenplatz Frankfurt.

Zeitgleich zum Delisting soll das ADS-Programm eingestellt werden. Mit diesen Schritten beabsichtigt QSC neben finanziellen Einsparungen auch eine weitere Konzentration und Belebung des Handels ihrer Aktien am Neuen Markt zu erzielen. Die Bilanzierung der QSC-Abschlüsse nach den US-Bilanzierungsregeln (US-GAAP) bleiben von der Entscheidung zum NASDAQ-Delisting unberührt.

Für Rückfragen:
Investor Relations-Partner der QSC AG
Schumachers AG
Dorothee Kagelmann
Fon: 089/4892720
Fax : 089/48927212
Mail : qsc@schumachers.net

Erläuterungen:

Diese Adhoc-Mitteilung enthält zukunftsbezogene Angaben (sogenannte "forward looking statements" nach dem US-Gesetz "Private Securities Litigation Act" von 1995). Diese zukunftsbezogenen Angaben basieren auf den aktuellen Erwartungen und Prognosen zukünftiger Ereignisse durch das Management der QSC AG. Auf Grund von Risiken oder fehlerhaften Annahmen können die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den zukunftsbezogenen Angaben abweichen. Zu den Annahmen, bei denen es zu erheblichen Abweichungen auf Grund nicht vorhersehbarer Entwicklungen kommen kann, zählen unter anderem aber nicht ausschließlich: die Nachfrage nach unseren Produkten und Leistungen, die Wettbewerbssituation, die Entwicklung, die Verbreitung sowie die technische Leistungsfähigkeit der DSL-Technologie und ihrer Preise, die Entwicklung, Verbreitung alternativer Breitbandtechnologien und ihrer Preise, Änderungen in den Bereichen Regulierung, Gesetzgebung und Rechtsprechung, Preise und rechtzeitige Verfügbarkeit notwendiger externer Vorleistungen und Produkte, die rechtzeitige Entwicklung weiterer marktreifer Mehrwertdienstleistungen, die Fähigkeit bestehende Marketing- und Vertriebsvereinbarungen, auszubauen und neue Marketing- und Vertriebsvereinbarungen abzuschließen, die Fähigkeit weitere Finanzierung zu erhalten für den Fall, dass die Planungsziele des Managements nicht erreicht werden, die pünktliche und vollständige Bezahlung offener Forderungen durch die Vertriebspartner und Wiederverkäufer der QSC AG sowie die Verfügbarkeit von ausreichend qualifiziertem Fachpersonal.

Sie befinden sich im Archiv unserer Mitteilungen. QSC wurde im September 2020 umfirmiert in die q.beyond AG. Weitere Infos in unserer Pressemitteilung.

Arne Thull
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