30.01.2007, 20:30 Uhr MESZAd-hoc-Mitteilung

QSC strebt Verschmelzung von Broadnet auf QSC an

Köln, 30. Januar 2007. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der QSC AG haben heute entschieden, eine Verschmelzung der Broadnet AG (ISIN DE0005490866) auf die QSC AG (ISIN DE0005137004) vorzubereiten.

QSC hält derzeit rund 92% des Aktienkapitals an Broadnet. Wie bereits in der Meldung am 13. November 2006 angekündigt, wird die beabsichtigte Verschmelzung die rechtliche und organisatorische Integration der Broadnet in die QSC-Gruppe ermöglichen.
QSC wird im Rahmen der Verschmelzung den Aktionären der Broadnet QSC-Aktien im Tausch gegen ihre Broadnet-Aktien gewähren. QSC plant kurzfristig Gespräche mit Broadnet aufzunehmen, um gemeinsam mit Broadnet alle erforderlichen weiteren Schritte einleiten zu können. Insbesondere soll das Umtauschverhältnis der Aktien durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ermittelt werden.

Für Rückfragen:
QSC AG
Arne Thull
Investor Relations
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E-Mail: invest@qsc.de

Erläuterungen:
Diese Ad-Hoc-Mitteilung enthält zukunftsbezogene Angaben (so genannte "forward looking statements" nach dem US-Gesetz "Private Securities Litigation Act" von 1995). Diese zukunftsbezogenen Angaben basieren auf den aktuellen Erwartungen und Prognosen zukünftiger Ere ignisse durch das Management der QSC AG, ohne dass
QSC zwangsläufig beabsichtigt, geänderte Erwartungen und Prognosen zu kommunizieren. Auf Grund von Risiken oder fehlerhaften Annahmen können die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den zukunftsbezogenen Angaben abweichen. Zu den Annahmen, bei denen es zu erheblichen Abweichungen auf Grund nicht vorhersehbarer Entwicklungen kommen kann, zählen unter anderem, aber nicht ausschließlich: die Nachfrage nach unseren Produkten und Leistungen, die Wettbewerbssituation, die Entwicklung, die Verbreitung sowie die technische Leistungsfähigkeit der DSL-Technologie und ihrer Preise, die Entwicklung, Verbreitung alternativer Breitbandtechnologien und ihrer Preise, Änderungen in den Bereichen Regulierung, Gesetzgebung und Rechtssprechung, Preise und rechtzeitige Verfügbarkeit notwendiger externer Vorleistungen und Produkte, die rechtzeitige Entwicklung weiterer marktreifer Mehrwertdienstleistungen, die Fähigkeit, bestehende Marketing- und Vertriebsvereinbarungen auszubauen und neue Marketing- und Vertriebsvereinbarungen abzuschließen, die Fähigkeit, weitere Finanzierung zu erhalten für den Fall, dass die Planungsziele des Managements nicht erreicht werden, die pünktliche und vollständige Bezahlung offener Forderungen durch die Vertriebspartner und Wiederverkäufer der QSC AG sowie die Verfügbarkeit von ausreichend qualifiziertem Fachpersonal.

Sie befinden sich im Archiv unserer Mitteilungen. QSC wurde im September 2020 umfirmiert in die q.beyond AG. Weitere Infos in unserer Pressemitteilung.

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