15.02.2002

QSC beantragt Einleitung eines Missbrauchsverfahrens bei Line Sharing

Köln, den 15.02.2002 - Die QSC AG hat heute bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) die Einleitung eines Missbrauchsverfahrens zu dem mit der Deutschen Telekom AG am 18. Dezember 2001 abgeschlossenen Line Sharing-Vertrag beantragt. Mit Line-Sharing kann QSC einen Teil des Frequenzbandes der Telefonleitung für die Datenübertragung über DSL (Digital Subscriber Line) mieten.

"Der Vertrag entspricht nicht den von der Europäischen Union in ihrer Verordnung zum entbündelten Zugang aufgestellten Mindestanforderungen," sagt Bernd Schlobohm, Vorstandsvorsitzender der QSC AG, über das Motiv zu diesem Schritt. "Wir wollen der Regulierungsbehörde die Möglichkeit geben, den Line Sharing-Vertrag parallel mit dem gerade von der RegTP eingeleiteten Missbrauchsverfahren gegen den Teilnehmeranschlussleitungsvertrag zu behandeln, da es in beiden Verträge um grundsätzlich gleiche Sachverhalte geht."

Die beantragte Einleitung des Missbrauchsverfahrens bedeutet keine Verzögerung oder Beschleunigung der Einführung von Line Sharing, da die QSC seit Dezember über einen wirksamen Vertrag mit der Deutschen Telekom AG (DTAG) zu Line Sharing verfügt. Das Missbrauchsverfahren ist völlig unabhängig vom bis zum 18. März laufenden Entgeltverfahren zu Line Sharing, bei dem die RegTP den Preis für die Nutzung eines Teils des Frequenzbandes der Telefonleitung festsetzen wird. Die Deutsche Telekom verlangt für die Mitnutzung der Telefonleitung einen höheren Preis als die monatliche Miete für die komplette Teilnehmeranschlussleitung, die derzeit 12,48 Euro beträgt. QSC hält aufgrund des geringen technischen Aufwandes für Line Sharing einen Preis von 1 Euro für angemessen.

"Für die tatsächliche Einführung von Line Sharing ist das laufende Entgeltverfahren, zu dem wir natürlich bereits ausführlich kommentiert haben, viel wichtiger", betont Schlobohm. "Nur wenn die RegTP hier mutige und weitreichende Preissenkungen sowohl bei den monatlichen Preisen als auch bei den Installationsgebühren unternimmt, kann mit Line Sharing das DSL-Monopol der DTAG gebrochen werden und Wettbewerb im DSL-Massenmarkt entstehen. QSC hat sich seit August 2000 für die schnelle Einführung von Line Sharing stark gemacht. Wir haben bislang den einzigen Vertrag darüber mit der DTAG abgeschlossen und wollen so schnell wie möglich starten. Daran hat sich nichts geändert."

Hintergrundinformation:

Die QSC AG (QSC) ist ein professioneller DSL-Anbieter in Deutschland. Diese Technologie nutzt die 'letzte Meile' auf Basis des entbündelten Netzzuganges und beschleunigt den Datenverkehr über die normale kupferbasierte Teilnehmeranschlussleitung auf ein Vielfaches der heute üblichen Geschwindigkeiten. QSC bietet Geschäfts- und Privatkunden breitbandige Standleitungsverbindungen in und aus dem Internet mit bis zu 2,3 Megabit pro Sekunde. Das Unternehmen hat bisher die 40 größten Städte Deutschlands mit seinem Breitband-Netz abgedeckt und erreicht damit über 20 Millionen potenzielle Nutzer.

Seit April 2000 ist QSC am Neuen Markt [QSC] in Frankfurt und der New Yorker Nasdaq [QSCG] notiert. Der Börsengang erhöhte das Eigenkapital um mehr als 280 Millionen Euro auf über 420 Millionen Euro.

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