11.05.2012

QSC AG beschließt Aktienrückkauf von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals

Köln, 11. Mai 2012. Der Vorstand der QSC AG (WKN 513700/ ISIN DE0005137004) hat heute beschlossen, in der Zeit vom 21. Mai 2012 bis voraussichtlich 31. Dezember 2012 über die Börse eigene Aktien von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals, entsprechend bis zu 13.699.913 QSC-Aktien, zu erwerben.

Der Vorstand macht damit von dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 20. Mai 2010 Gebrauch, der den Vorstand bis zum 19. Mai 2015 zum Erwerb eigener Aktien im Umfang von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals ermächtigt. Die zurück erworbenen Aktien können zu allen im Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Dazu gehört insbesondere auch die Einziehung der Aktien, die Veräußerung der Aktien gegen Barzahlung in der Nähe des Börsenpreises, die Vorhaltung als Akquisitionswährung und die Bedienung von Erwerbsrechten, die Mitgliedern des Vorstands der QSC AG eingeräumt wurden.

Der Aktienrückkauf wird unter Führung der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Hamburg, durchgeführt, welche ihre Entscheidung über den Zeitpunkt der einzelnen Rückkäufe unabhängig und unbeeinflusst von der QSC AG trifft. Der Rückkauf der Aktien erfolgt in Übereinstimmung mit §§ 14 Abs. 2, 20a Abs. 3 WpHG unter Beachtung der sog. Safe-Harbor-Regelungen gemäß Verordnung (EG) Nr. 2273/2003. Die Einzelheiten werden vor Beginn des Aktienrückkaufs bekannt gegeben.

Der Erwerbspreis der Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den durchschnittlichen Börsenpreis der QSC-Aktie, wie er in der Schlussauktion im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse an den jeweils der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb vorangegangenen fünf Börsentagen ermittelt wurde, um nicht mehr als 5 Prozent über- oder unterschreiten. Bei Zugrundelegung des Schlusskurses der Aktie im XETRA-Handel am 10. Mai 2012 entspräche das maximale Rückkaufvolumen einem Betrag von bis zu rund 23,96 Millionen Euro.

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Jan Erlinghagen
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