Verantwortungsvolles und rechtmäßiges Handeln sind Kerngrundsätze, an denen wir uns in unseren Geschäftstätigkeiten orientieren. Die Einhaltung geltender Gesetze und Verordnungen und die Beachtung international anerkannter Standards zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt gehören dabei zu unserem Selbstverständnis.
Als Unternehmen bekennen wir uns ausdrücklich zur Einhaltung und Überwachung unserer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten. Dies umfasst sowohl unseren eigenen Geschäftsbetrieb als auch alle Lieferketten, in die die q.beyond AG und ihre Gruppenunternehmen involviert sind.
Besonders wichtig ist uns, potenziell nachteiligen menschenrechtlichen und umweltbezogenen Auswirkungen im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit vorzubeugen und den betroffenen Personen die Möglichkeit zu geben, tatsächliche Verstöße zu melden.
Grundsatzerklärung Menschenrechte und Umwelt
q.beyond unterliegt im Rahmen der Umsetzung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflicht den Anforderungen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Mit unserer Grundsatzerklärung legen wir unsere Strategie und unsere Prozesse zum Schutz der Menschenrechte und zur Erfüllung unserer umweltbezogenen Verpflichtungen dar.
Die Verantwortung für die Umsetzung der Grundsatzerklärung nach Maßgabe des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) obliegt dem Vorstand der q.beyond AG. Zur konzernweiten Überwachung und Einhaltung der Sorgfaltspflichten hat der Vorstand einen Menschenrechtsbeauftragten benannt und ein Compliance-Committee eingerichtet. Das Anliegen des Vorstands ist es, durch klare Strukturen und Verantwortlichkeiten für die Umsetzung der Grundsätze des LkSG zu sorgen und diese in den Unternehmensprozessen sowie im Risikomanagement der q.beyond AG zu verankern.
„Die Achtung vor dem Menschen und der Erhalt einer lebenswerten Umwelt sind nach unserem Verständnis nicht verhandelbare Kernelemente einer vorbildlichen Unternehmensführung. Wir arbeiten kontinuierlich daran, Menschenrechtsverletzungen und Umweltgefährdungen so früh wie möglich zu identifizieren und diesen verantwortungsvoll und wirksam entgegen zu treten.“
Martin Kraus, Menschenrechtsbeauftragter bei q.beyondUnser Ansatz zur Beachtung der menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten
Zusätzlich basieren unser Verständnis und unsere Prozesse zur Beachtung der Menschenrechte und Umwelt auf den folgenden internationalen Referenzinstrumenten:
- die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen,
- die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC),
- die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen,
- die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisationen (ILO) zu Arbeits- und Sozialstandards,
- die Charta der Grundrechte der Europäischen Union,
- die Charta der Vielfalt,
- die UN-Kinderrechtskonvention,
- die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheit,
- die REACH-Verordnung, RoHS-Richtlinie und POP-Verordnung sowie
- das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (POPs-Übereinkommen).
Wir respektieren die international anerkannten Menschenrechte und wirken darauf hin, dass diese bei unseren Geschäftstätigkeiten einschließlich der Wertschöpfungsketten beachtet werden, insbesondere
- das Verbot von Kinderarbeit und Zwangsarbeit,
- das Verbot aller Formen von Sklaverei und Diskriminierung,
- die Stärkung der Koalitionsfreiheit,
- die gegenseitige Wertschätzung, unabhängig von Alter, Behinderung, Religion, sozialer Herkunft, ethnischer oder kultureller Vielfalt, Geschlecht oder sexuelle Orientierung und Identität,
- die Einhaltung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes,
- die Zahlung angemessener Löhne,
- die Einhaltung des Datenschutzes und der Privatsphäre,
- das Verbot der Korruption und Bestechung sowie
- das Verbot der Umweltverschmutzung.
Kernpunkt im Nachhaltigkeitsprozess ist die Wesentlichkeitsanalyse von Nachhaltigkeitsthemen unter Einbezug der Perspektive relevanter Stakeholder, die wir detailliert in unserer Nachhaltigkeitsberichterstattung beschreiben. Im Wesentlichkeitsprozess werden Nachhaltigkeitsaspekte nach der Stärke ihrer positiven oder (potenziell) negativen ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen im Kontext unserer Geschäftstätigkeit bewertet (Impact-Materiality) und ins Verhältnis zu den damit verbundenen Chancen oder Risiken für den Geschäftsverlauf und die finanzielle Lage des Unternehmens gesetzt (Financial Materiality).
Unter Kapitel 2.1 „Ökologische, soziale und gesellschaftliche Herausforderungen“ unserer Grundsatzerklärung haben wir die im Rahmen unserer Wesentlichkeitsanalyse identifizierten wesentlichen menschenrechts- und umweltbezogenen Risiken und Chancen innerhalb unseres eigenen Geschäftsbetriebs und in Bezug auf unsere Lieferketten beschrieben.
- Qualitätsmanagementsystem (nach ISO 9001) und Managementsysteme zu Datenschutz- und Informationssicherheit (nach ISO 27001),
- Notfallmanagement (nach Grundsätzen des Standards 100-4 des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnologie und der ISO-Norm 22301:2012) sowie unseres dienstleistungsbezogenen internen Kontrollsystems zur Abwehr von Schäden für unsere Kunden (nach ISAE 3402),
- Energieeffizienzmanagement (nach EDI-G und DIN EN 16247-1), TÜV-geprüfte Rechenzentren (Hochverfügbarkeitsstufe 3 und Energieeffizienzklasse A, Trusted Site Infrastructure TSI V4.3 Level 3 [erweitert]),
- Systeme für Compliance, Prozessmanagement, IT-Servicemanagement, Risiko- und Arbeitssicherheitsmanagement und zur Personalentwicklung sowie
- Einkaufsrichtlinien.
Unsere Anforderungen zum Thema „Menschenrechte“ und „Schutz der Umwelt“ haben wir in unserem Verhaltenskodex für Geschäftspartner (Supplier Code of Conduct) zusammengefasst und zum Bestandteil unserer allgemeinen Einkaufsprozesse gemacht. Von unseren Geschäftspartnern erwarten wir auch, dass sie unsere Anforderungen und Erwartungshaltungen an in die Leistungserbringung ihrerseits einbezogene Unterauftragnehmer weitergeben. Wir behalten uns im Einzelfall vor, die Umsetzung auch entsprechend zu überprüfen.
Abstrakte Risikoanalyse:
Bei der Risikoanalyse innerhalb des eigenen Geschäftsbereiches der q.beyond-Gruppe werden jeweils Brutto- und Nettorisiken eingeschätzt. Im Unterschied zu Bruttorisiken berücksichtigen Nettorisiken bereits die Auswirkungen aller eingerichteten Kontrollen und durchgeführten Maßnahmen zum Umgang mit dem identifizierten Risiko. Die Bewertung der Nettorisiken fußt insbesondere auf den Faktoren Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensumfang.
Für die Risikoanalyse in Bezug auf Zulieferer nutzen wir ein Risikoanalyse-Tool. In diesem Tool werden das länder-/standort- und branchenspezifische Risiko der Zulieferer automatisiert bewertet.
Neben dieser abstrakten Risikoanalyse fließen auch die Erfüllung von intern festgelegten Anforderungen/Kriterien wie z. B. die Unterzeichnung des Verhaltenskodex für Geschäftspartner (Supplier Code of Conduct) und die Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) in die Risikobewertung ein. Unter Berücksichtigung der Risikowerte der einzelnen Zulieferer wird über ggf. zu treffende Präventionsmaßnahmen entschieden.
Anlassbezogene Risikoüberprüfungen:
Davon unabhängig führen wir auch anlassbezogene Risikoüberprüfungen bei Zulieferern durch.
Auf bekannt gewordene Risiken reagieren wir durch Einleitung geeigneter und angemessener Maßnahmen, die den Risiken vorbeugen und/oder diesen entgegenwirken sollen. In den kommenden Jahren werden wir unser Risikomanagement weiter ausbauen, um unser Verständnis für spezifische Menschenrechts- und Umweltrisiken in unserem Geschäftsbereich und unseren Lieferketten stetig zu verbessern.
Unter Kapitel 2.1 „Ökologische, soziale und gesellschaftliche Herausforderungen“ unserer Grundsatzerklärung haben wir die im Rahmen unserer Risikoanalysen von uns als wesentlich identifizierten Risiken und Chancen innerhalb unseres eigenen Geschäftsbereiches und in Bezug auf unsere Lieferketten beschrieben.
Wir haben bereits risikounabhängig insbesondere folgende Maßnahmen implementiert: Neben der Veröffentlichung der Grundsatzerklärung und den für alle Mitarbeitenden verpflichtend zu beachtenden Compliance-Grundsätzen (Code of Conduct) flankieren weitere Unternehmensrichtlinien unser Handeln und geben unseren Mitarbeitenden Prozesssicherheit und Orientierung im Arbeitsalltag. Hierzu zählen
Des Weiteren verfügt unser Unternehmen über einen Betriebsrat und bezieht dieses Gremium bei allen Personal- und Mitbestimmungsangelegenheiten frühzeitig mit ein. Darüber hinaus sorgen die Jugend- und Auszubildendenvertretung, die Schwerbehindertenvertretung sowie die Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat für die Wahrung von Mitarbeiterinteressen.
Vor Aufnahme einer Lieferantenbeziehung durchlaufen unsere unmittelbaren Zulieferer einen Evaluierungsprozess, der
Sollte eine konkrete Risikosituation es erfordern, werden einzelfallbezogene Präventionsmaßnahmen eingeleitet. Solche Präventionsmaßnahmen umfassen insbesondere die Vereinbarung angemessener vertraglicher Kontrollmechanismen sowie die vertragliche Zusicherung eines unmittelbaren Zulieferers, dass dieser die von der Geschäftsleitung des Unternehmens verlangten menschenrechts- und umweltbezogenen Erwartungen einholt und entlang der Lieferkette angemessen adressiert.
Bei Vorliegen eines begründeten Verdachts oder eines konkreten Hinweises innerhalb der q.beyond-Gruppe werden wir unmittelbar tätig, um weitere Missstände zu verhindern und nachhaltig zu beenden.
Von unseren unmittelbaren Zulieferern erwarten wir die vollumfängliche Kooperation bei der Aufklärung, Beendigung oder Minimierung möglicher menschenrechts- und umweltbezogener Sorgfaltspflichtverletzungen. Es ist unser Grundsatz, im ersten Schritt mit dem Zulieferer in einen Dialog zu treten, um eine wirksame Problemlösung zu erreichen. Sollte der Dialog mit unserem Zulieferer zu keinem Ergebnis führen, so streben wir Kooperationen mit weiteren betroffenen Unternehmen, Branchenverbänden und Sektor- und Multi-Stakeholder-Initiativen an, um geeignete Abhilfemaßnahmen zu erarbeiten und einzuleiten. Wir behalten uns jedoch vor, eine Beendigung der Geschäftsbeziehung einzuleiten, wenn die Umsetzung der mit dem Zulieferer vereinbarten Abhilfemaßnahmen nicht (fristgerecht) erfolgt oder mildere Maßnahmen nicht zur Beendigung oder Minimierung der Sorgfaltspflichtverletzung geführt haben.
Hinweisgeber- und Beschwerdemechanismus
q.beyond hat einen angemessenen und wirksamen Hinweisgeber- und Beschwerdeprozess eingerichtet. Alle Interessengruppen sind aufgefordert, sich bei Bedenken in Bezug auf vermutete Verstöße gegen geltendes Recht, unsere Unternehmensvorgaben, einschließlich dieser Grundsatzerklärung, zu äußern.
Unser Hinweisgeber- und Beschwerdesystem SAFE CHANNEL steht jeder Person innerhalb und außerhalb unseres Unternehmens jederzeit und kostenlos zur Verfügung. Das Hinweisgeber- und Beschwerdeverfahren ist eine vertrauliche Möglichkeit, jeglichen Verdacht illegalen und unethischen Verhaltens zu melden, auch anonym. Alle gemeldeten Fälle werden durch geschulte Experten untersucht und verfolgt. Die Bearbeitung erfolgt unverzüglich, der Sachverhalt wird ohne Ansehen der Person und ihrer hierarchischen Position neutral aufgeklärt. Die beteiligten Personen werden im Aufklärungsprozess angehört und bei der Lösung des Grundes der Beschwerde involviert.
Für die Meldung von Hinweisen und Beschwerden stehen folgende weiteren Meldekanäle zur Verfügung:
- Per Post an: q.beyond AG, Beschwerdestelle, Richard-Byrd-Straße 4, 50829 Köln
- Per E-Mail an: Kontakt
- Per Telefon an: +49 221 669-8117